Welcher Arzt darf es denn sein?

Welcher Arzt darf es denn sein?

Die Ärztelandschaft ist manchmal nicht wirklich übersichtlich. So beschreibt und reglementiert die Weiterbildungsordnung für Ärzte in Baden Württemberg 33 Facharztbezeichnungen (Stand Juni 2020) . Dazu kommen zahlreiche Zusatzqualifikationen, welche erst bestimmte Untersuchungen oder Verfahren ermöglichen. 

In der Praxis wird es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altenpflege einfacher, da Bewohner einen Hausarzt haben. Jeder Hausarzt arbeitet unabhängig. Dies bedeutet aus Sicht der Pflege die Auseinandersetzung mit vielen Ärzten, Einstellungen und Therapieansätzen.

Zusätzlich wird die Zusammenarbeit schwierig wenn Fachärzte einbezogen sind, da Therapien nicht immer unter den Ärzten abgesprochen werden. Jeder macht “seine” Verordnung. Wenn der Mensch dies nicht selber koordinieren und entscheiden kann wird es zur Aufgabe der Pflege.

Der falsch alarmierte Notarzt verhindert möglicherweise die Rettung eines Anderen
Der zu spät alarmierte Notarzt kann möglicherweise nicht mehr helfen 

In der praktischen Anwendung unterscheide ich für die Lehre drei wesentliche Situationen und Kategorien Ärzte, welche unabhängig von anderen Überlegungen immer zuständig sind! 

Hausarzt

  • immer zuständig, jedoch nicht immer zeitnah erreichbar
  • alles was notfalls warten kann bis zum nächsten Hausbesuch (Visite)

Bereitschaftsarzt

  • macht die Aufgaben des Hausarztes wenn dieser nicht erreichbar ist!
  • kann auch der Hausarzt sein, dann in der „Funktion“ als Bereitschaftsarzt
  • alles was zeitnah eine ärztliche Beurteilung, Handlung erfordert (noch heute!)
  • so sollte dies auch heute noch umgesetzt werden

Notarzt

  • für lebensbedrohliche Situationen oder Situationen, welche sich schnell zu lebensbedrohlichen Situationen verändern können
  • Vorausgesetzt es sollen ärztliche Maßnahmen stattfinden (Patientenverfügung)